Im Folgenden werden wir Ihnen die Schulbegleitung etwas näher bringen. Sie finden hier alle Infos, die Sie benötigen.
Was ist Schulbegleitung?
Gute Bildung für alle
Ein Kind der Inklusion
Kinder mit und ohne Förderbedarf werden dort gemeinsam unterrichtet.
Unterstützung für die, die sie brauchen
Gute Bildung für Schulbegleitung bahnt den Weg
Information und Beratung vor Ort. Gern kommt unser Nordlicht-Schulbegleitungsteam zu Ihnen in die Schule und informiert über Theorie und Praxis der Schulbegleitung! Kontaktieren Sie uns unter: Tel. 040/3688113-25 oder per mail info[at]nordlicht-ggmbh.de
Wer bekommt Schulbegleitung?
Wenn es allein nicht geht. Schulbegleitung erhalten Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung im Schulalltag nicht allein zurechtkommen. Es wird zwischen zwei Arten von Beeinträchtigungen unterschieden:
- 1Emotional-soziale Beeinträchtigungen. Manche Kinder können nicht gut lernen oder am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilnehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage wären. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen eine Schulbegleitung vor allem zur Vermittlung zwischen ihnen und der sozialen Umwelt (Zusammensein mit Mitschülerinnen und Mitschülern, schulische Abläufe) und als Unterstützung bei der eigenen Lernorganisation. Nordlicht begleitet überwiegend Kinder mit dieser Art von Beeinträchtigung. Rechtliche Grundlage ist der § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) des VIII. Sozialgesetzbuchs (Kinder- und Jugendhilfe).
- 2Geistige oder körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Schülerinnen und Schüler, die Hilfe bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen benötigen, bekommen diese von einer Schulbegleitung. Zumeist sind dies Kinder, die eine diesbezügliche Behinderung haben und deshalb auf intellektuellem oder motorischem Gebiet eingeschränkt sind. Auch kranke Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege brauchen, gehören dazu. Rechtliche Grundlage ist der § 54 (Leistungen der Eingliederungshilfe) des XII. Sozialgesetzbuchs (Sozialhilfe).