Schulbegleitung

Im Folgenden werden wir Ihnen die Schulbegleitung etwas näher bringen. Sie finden hier alle Infos, die Sie benötigen.

Was ist Schulbegleitung?

Gute Bildung für alle

Ein Kind der Inklusion

Kinder mit und ohne Förderbedarf werden dort gemeinsam unterrichtet.

Unterstützung für die, die sie brauchen

Gute Bildung für Schulbegleitung bahnt den Weg

Information und Beratung vor Ort. Gern kommt unser Nordlicht-Schulbegleitungsteam zu Ihnen in die Schule und informiert über Theorie und Praxis der Schulbegleitung! Kontaktieren Sie uns unter: Tel. 040/3688113-25 oder per mail info[at]nordlicht-ggmbh.de


Wer bekommt Schulbegleitung?

Wenn es allein nicht geht. Schulbegleitung erhalten Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung im Schulalltag nicht allein zurechtkommen. Es wird zwischen zwei Arten von Beeinträchtigungen unterschieden:

  • 1
    Emotional-soziale Beeinträchtigungen. Manche Kinder können nicht gut lernen oder am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilnehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage wären. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen eine Schulbegleitung vor allem zur Vermittlung zwischen ihnen und der sozialen Umwelt (Zusammensein mit Mitschülerinnen und Mitschülern, schulische Abläufe) und als Unterstützung bei der eigenen Lernorganisation. Nordlicht begleitet überwiegend Kinder mit dieser Art von Beeinträchtigung. Rechtliche Grundlage ist der § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) des VIII. Sozialgesetzbuchs (Kinder- und Jugendhilfe).
  • 2
    Geistige oder körperlich-motorische Beeinträchtigungen. Schülerinnen und Schüler, die Hilfe bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen benötigen, bekommen diese von einer Schulbegleitung. Zumeist sind dies Kinder, die eine diesbezügliche Behinderung haben und deshalb auf intellektuellem oder motorischem Gebiet eingeschränkt sind. Auch kranke Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege brauchen, gehören dazu. Rechtliche Grundlage ist der § 54 (Leistungen der Eingliederungshilfe) des XII. Sozialgesetz­buchs (Sozialhilfe).

Was beinhaltet Schulbegleitung

  • Aufgaben und Tätigkeiten. Die Schulbegleitung begleitet das Kind bei allen Aktivitäten im Rahmen der Schule. Sie gibt überall dort Hilfestellung, wo das Kind sie benötigt, um unter seinen individuellen Voraussetzungen so erfolgreich wie möglich am Schulgeschehen teilzunehmen. Die Hilfe kann praktischer oder pädagogischer Natur sein. Die Schulbegleitung sorgt dafür, dass die Schule den Bedürfnissen des Kindes entgegenkommt. Sie ist in erster Linie für das einzelne Kind zuständig. Die Unterrichtsgestaltung ist nicht ihre Aufgabe.
  • Im Unterricht. Die Schulbegleitung unterstützt das Kind bei der eigenen Lernorganisation und bei der Bearbeitung seiner Aufgaben. Sie hilft dem Kind bei den sozialen Herausforderungen im Unterricht - das kann Beteiligung an einer Gruppenarbeit ebenso sein wie sinnvolles Verhalten in Stresssituationen, Kontaktaufnahme zu den Mitschülerinnen und Mitschülern oder das Erlernen von Kommunikationsregeln.
  • In anderen schulischen Situationen. Die Schulbegleitung ist auch für die Betreuung außerhalb des Unterrichts zuständig. Ein wichtiger Punkt ist zum Beispiel die Gestaltung der Pausen im Kontakt mit den anderen Kindern; dazu gehören das gemeinsame Spiel, der Umgang mit Konflikten und das Einüben angemessener sozialer Verhaltensweisen. Praktische Unterstützung ist bei der Orientierung auf dem Schulgelände, beim Essen, Raumwechsel, Taschepacken, Anziehen usw. gefragt. Manchmal wird ein Kind auch auf Ausflügen, Exkursionen und Klassenreisen begleitet. 
  • Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Schulbegleitung für das einzelne Kind ist Teil einer gemeinsam entwickelten Handlungsstrategie aller Beteiligten. Dabei arbeitet die Schulbegleitung eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden im Klassenteam.
  • Ziele. Die grundlegenden Ziele einer Schulbegleitung sind die eigenständige Lernorganisation des Kindes als Voraussetzung für Bildungserfolg und seine soziale Integration. Vor allem soll das Kind durch die Unterstützung größtmögliche Selbstständigkeit erlangen und in die Lage versetzt werden, seinen Weg aus eigener Kraft weiterzugehen.
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